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Datenschutz

Page history last edited by Donald Townsend 7 years ago

In Deutschland sind wir im internationalen Vergleich in Bezug auf den Datenschutz recht gut aufgestellt. Das Thema Datenschutz ist auch im Unterricht mit digitalen Technologien nicht ohne Bedeutung.

 

Facebook

In einigen Bundesländern ist die Nutzung von sozialen Netzwerken, allen voran Facebook, für Unterrichtszwecke verboten. Hier in Nordrhein-Westfalen ist die Nutzung nicht verboten, es wird jedoch davon abgeraten. Dabei wäre Facebook doch so bequem für den Austausch von Informationen innerhalb einer Lerngruppe. Die Plattform bietet sich geradezu dafür an, Termine, Hausaufgaben und anderes zu teilen. Dabei gibt es jedoch ein Problem, der Datenschutz ist nicht gesichert. Die Server von Facebook stehen in den USA. Und damit gibt es keine Garantie, das nicht auf die Daten der Schülerinnen und Schüler zugegriffen wird, zumal sich die Geschäftsbedingungen Facebook immer mal wieder ändern und nicht vorhersagbar ist, wie sie sich in Bezug auf den Datenschutz in Zukunft entwickeln werden. Selbst verständlich kann Facebook in der Schule genutzt werden, wenn es um das Thema soziale Netzwerke geht, um Datenschutz, Netiquette, verantwortungsvolle Nutzung, Cybermobbing und ähnlich.

 

WhatsApp

Auch wenn WhatsApp seit April 2016 eine Ende zu Ende Verschlüsselung eingeführt hat und selbst Facebook (Besitzer von WhatsApp) keinen Zugriff auf die Inhalte hat, gilt letztlich das gleiche wie für die Nutzung von Facebook selbst. Wenn Schüler einer Lerngruppe oder Klasse innerhalb WhatsApp eine eigene Gruppe für ihre Lerngruppe oder Klasse einrichten, können Sie dieses tun, da es ihre Privatsache ist. Lehrer sollten sich diesen Gruppen jedoch auf keinen Fall anschließen und WhatsApp besser aus den oben genannten Gründen nicht für Unterrichtszwecke nutzen, außer man thematisiert WhatsApp selbst.

 

Grundsätzlich gilt

  • Wenn Schüler das Internet im Zusammenhang mit Schule nutzen, sollte der Grundsatz der Datensparsamkeit beachtet werden. Es bedeutet, die Schüler geben möglichst wenig private Informationen an. Dazu gehören Angaben zum vollen Namen, zum Geburtsdatum, zum Geschlecht und zum Wohnort wie auch Fotos, welche die Schüler darstellen.
  • Bewertungen durch Lehrer sollten nur in geschlossenen Plattformen erfolgen, bei denen der Datenschutz nach deutschen Gesetzen geregelt ist. Bei Lernplattform internationaler Anbieter kann dieses nicht gewährleistet werden. 

 

 

Siehe dazu auch das PDF Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden für Online-Lernplattformen im Schulunterricht

 

Inwieweit man als Lehrer als Privatperson soziale Netzwerke nutzt und sich dort mit seinen Schülerinnen und Schülern austauscht, bleibt letztlich jedem selbst überlassen. Wenn man mit seinen Schülern im selben sozialen Netz unterwegs ist und dort Freundschaftsanfragen annimmt, so sollte man Schulisches und Privates auf jeden Fall deutlich trennen.

 

Datenschutz sollte definitiv auch ein Thema im Unterricht der Schule sein. Siehe dazu Datenschutz – ein Teil der Medienbildung.

Material für den Unterricht, Infos und Arbeitsblätter zum Thema, sowie Informationen für den Lehrer finde sich in der Broschüre Datenschutz geht zur Schule (292 S. PDF).

 

Datenschutzbeauftragte

Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt in NRW hat einen offiziell bestellten Datenschutzbeauftragten für die Schulen. Diese Person ist für Fragen zum Datenschutz in der Schule zuständig. Unter Behördliche Datenschutzbeauftragte | Medienberatung NRW finden Sie in einer Übersicht nach Bezirksregierungen gegliedert ihren örtlichen Datenschutzbeauftragten.

 

 

Wer seine Informationen vertiefen möchte zum Thema Datenschutz, der findet unter Datenschutz spezial mehr.

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